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Inhaltsverzeichnis

Das Recht, flexible Arbeitszeitregelungen zu beantragen, umfasst

  • das Recht, unter bestimmten Bedingungen eine Anpassung Ihrer bestehenden Arbeitsmodalitäten (z. B. eine Änderung Ihrer Arbeitszeiten oder Ihrer Arbeitsregelung, Telearbeit usw.) zu beantragen, um einen nahen Angehörigen zu betreuen
  • die Verpflichtung der Arbeitgeber, auf gültige Anträge auf eine flexible Arbeitszeitregelung angemessen zu reagieren

Es besteht mithin kein absoluter Anspruch auf eine Anpassung Ihrer Arbeitsmodalitäten. Ihr Arbeitgeber entscheidet nach freiem Ermessen, ob er dem Antrag auf eine flexible Arbeitszeitregelung stattgibt, wobei er bestimmte Formalitäten einhalten und eine Ablehnung begründen muss.

Voraussetzung betreffend das Dienstalter

Sie müssen im letzten Jahr sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Dieses Dienstalter muss nicht ununterbrochen sein. Es genügt, wenn Sie in den zwölf Monaten vor der Antragstellung sechs Monate lang durch einen Arbeitsvertrag an denselben Arbeitgeber gebunden waren.

Dauer

Wenn Sie die Bedingungen betreffend das Dienstalter erfüllen, haben Sie das Recht, eine flexible Arbeitsform zu beantragen, um einen Angehörigen für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 12 Monaten zu betreuen.

Es handelt sich hierbei nicht um ein einmaliges Recht; lediglich die Dauer jedes Antrags ist begrenzt: Während Ihrer Laufbahn können Sie mehrere Anträge auf eine flexible Arbeitszeitregelung stellen, um einen Angehörigen zu betreuen, solange sich jeder Antrag auf einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens zwölf Monaten bezieht. Sie und Ihr Arbeitgeber können anschließend gemeinsam eine flexible Arbeitszeitregelung für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten vereinbaren.

Antragstellung

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mindestens zwei Monate und höchstens drei Monate im Voraus einen schriftlichen Antrag übermitteln. Diese Frist kann im Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verkürzt werden.  

Betreuung eines Angehörigen

Sie haben das Recht, in folgenden Fällen eine flexible Arbeitszeitregelung zu beantragen, um einen Angehörigen zu betreuen: 

  1. Betreuung Ihres Kindes ab dessen Geburt
  2. Betreuung eines Kindes im Rahmen einer Adoption ab der Eintragung des Kindes als Teil Ihres Haushalts in das Bevölkerungs- oder Fremdenregister der Gemeinde bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes
  3. Betreuung eines Kindes mit Behinderung (biologisches Kind oder Adoptivkind) bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes
  4. um einem bestimmten Haushalts- oder Familienmitglied, das aus medizinischen Gründen erhebliche Pflege oder Hilfe benötigt, persönliche Pflege oder Hilfe zukommen zu lassen

Weitere Informationen

Alle Einzelheiten finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung

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Réglementation