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Telearbeit

Telearbeit bedeutet, dass Sie mithilfe von IT-Tools von zu Hause aus oder an einem Ort Ihrer Wahl arbeiten können. Grundsätzlich steht es Ihnen zwar frei, von zu Hause aus zu arbeiten, aber Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit zur Telearbeit einzuräumen. Fragen Sie zunächst bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Telearbeit in Ihrer Organisation möglich ist und welche internen Vereinbarungen bestehen.

Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete
  • Mandatsträger

Inhaltsverzeichnis

Vorteile bei Telearbeit

Was steht Ihnen bei Telearbeit zu?

  • eine Beteiligung an den Verbindungs- und Kommunikationskosten, wenn Sie innerhalb eines (Kalender-)Monats einen (Kalender-)Tag Telearbeit machen
  • eine Beteiligung an den Bürokosten (Wasser, Strom, Heizung, kleinerer IT-Bedarf usw.), wenn Sie innerhalb eines (Kalender-)Monats mindestens vier (Kalender-)Tage Telearbeit machen

Unter welchen Bedingungen?

  • Der Direktionsausschuss entscheidet zunächst, ob Telearbeit in Ihrer Einrichtung möglich ist. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung über die einschlägigen internen Vereinbarungen.
  • Der leitende Beamte muss eine Reihe praktischer Modalitäten für die Umsetzung der Telearbeit in seiner Organisation vorsehen (zum Beispiel die Aufstellung einer Liste der Funktionen, die sich nicht für die Telearbeit eignen oder die nicht für die Arbeit im Satellitenbüro in Frage kommen).
  • Telearbeit darf innerhalb eines Jahres nicht mehr als drei Fünftel Ihrer Arbeitszeit ausmachen. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise höchstens drei Tage pro Woche Telearbeit machen dürfen, wenn Sie Vollzeit arbeiten; die Telearbeitstage können auch anderweitig verteilt werden, solange die Grenze von drei Fünfteln innerhalb eines Jahres nicht überschritten wird. Der Direktionsausschuss kann eine andere (niedrigere) Grenze festlegen.
  • Der P&O-Direktor kann auf begründeten Antrag der verantwortlichen Person und des Personalmitglieds eine Ausnahme für das Überschreiten der jährlichen Telearbeitshöchstdauer (= drei Fünftel der Arbeitszeit) gewähren.
  • Der P&O-Direktor erhält unter bestimmten Umständen eine Vermittlerrolle (zum Beispiel bei Aussetzung oder Beendigung von Telearbeit).
  • Der Vorgesetzte bzw. funktionelle Vorgesetzte bleibt zuständig für die Genehmigung der Telearbeit. Darüber hinaus besteht eine klare Regelung hinsichtlich der Bedingungen für die Aussetzung bzw. Beendigung durch den Vorgesetzten bzw. funktionellen Vorgesetzten.
  • Sie und Ihr funktioneller Vorgesetzter treffen eine Vereinbarung hinsichtlich der täglichen im Rahmen der Telearbeit zu erfüllenden Aufgaben.
  • Sie müssen jeden Telearbeitstag erfassen.
  • Die Telearbeit ist von Ihrem Zuhause aus durchzuführen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren.

Arbeitsbedingungen

Wenn Sie sich für Telearbeit entscheiden, ändert sich außer Ihrem Arbeitsplatz grundsätzlich nichts. Ihre Rechte und Pflichten bleiben exakt die gleichen, unabhängig davon, ob Sie von zu Hause aus arbeiten oder nicht. Für die folgenden Faktoren ändert sich daher nichts:

Personen, die Telearbeit machen, erhalten möglicherweise einen Kontrollbesuch des Internen Dienstes für Gefahrenverhütung, welcher prüft, ob die Maßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz umgesetzt werden. Sie können auch selbst einen entsprechenden Besuch durch den zuständigen Dienst beantragen.

Die Telearbeit in der Praxis

Technischer Support

Der Arbeitgeber stellt Ihnen die gesamte Ausstattung bereit und übernimmt außerdem die Kommunikations- und Verbindungskosten der Telearbeit. Die bereitgestellte Ausstattung darf jedoch nicht für private Zwecke genutzt werden.

Als Telearbeitnehmer dürfen Sie auch Ihre eigene Ausstattung verwenden. Die Softwareinstallations- und Wartungskosten werden ebenfalls von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Die Modalitäten hinsichtlich der Kosten werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt.

Die Arbeit von zu Hause aus berechtigt zu keiner zusätzlichen Entschädigung.

Als Arbeitgeber

  • Sie setzen den Minister des Öffentlichen Dienstes vor der Einführung der Telearbeit entsprechend in Kenntnis und übermitteln ihm im Januar jedes Jahres einen Jahresbericht mit allen Informationen hinsichtlich der Telearbeit in Ihrer Einrichtung.
  • Sie stellen dem Telearbeitnehmer die Ausstattung und den technischen Support bereit.
  • Sie stellen ein zweites Ladegerät bereit (ab durchschnittlich zwei Tagen Telearbeit pro Woche) 
  • Sie stellen eventuell ergonomische Ausstattung bereit, z. B. Kopfhörer, einen zweiten Bildschirm und einen Bürostuhl (dies ist zwar nicht verpflichtend, kann jedoch ab durchschnittlich zwei Tagen Telearbeit pro Woche in Betracht gezogen werden)
  • Sie erstatten sämtliche Kosten für technischen Support
  • Sie treffen Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes der Daten, die vom Telearbeitnehmer zu beruflichen Zwecken genutzt und verarbeitet werden
  • Sie setzen den Telearbeitnehmer über die Maßnahmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Kenntnis
  • Sie setzen den Telearbeitnehmer über die Maßnahmen in Bezug auf Datenschutz und die Einschränkungen betreffend die Nutzung der Ausstattung und der IT-Tools sowie über mögliche Sanktionen in Kenntnis.

Vorschriften

Koninklijk besluit van 22 november 2006

Koninklijk besluit van 22 november 2006 betreffende het telewerk en het satellietwerk in het federaal administratief openbaar ambt Gecoördineerde versie