Bedingungen
Bedingungen für die Beschäftigung
Die von dem höheren Amt betroffene Arbeitsstelle
- muss dringend besetzt werden, und
- dies kann nicht durch Einstellung oder Beförderung erreicht werden.
Die Arbeitsstelle ist also vorübergehend nicht von ihrem Inhaber besetzt oder endgültig vakant und es besteht ein dringender Bedarf an der Besetzung der Funktion.
Bedingungen für den Kandidaten
- Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in die Stufe oder Klasse, zu der das höhere Amt gehört.
- Sie sind ernannt in:
- einem Dienstgrad oder einer Stufe unmittelbar unterhalb des höheren Amtes, das auf der Stufe B oder C ausgeübt werden soll;
- einem Dienstgrad der Stufe B oder C für ein höheres Amt, das in der Klasse A1 der Stufe A ausgeübt werden soll;
- einer Klasse unmittelbar unter dem höheren Amt, das in der Klasse A2, A4 oder A5 ausgeübt werden soll;
- einer Klasse A1 oder A2 für ein höheres Amt, das in Klasse A3 ausgeübt werden soll (mit jeweils 6 Jahren Klassendienstalter in den Klassen A1 und A2 zusammen oder 4 Jahren Klassendienstalter in Klasse A2).
- Sie sind zum Zeitpunkt der Ernennung nicht Gegenstand einer Disziplinarstrafe – außer Zurechtweisungen –, die nicht gelöscht ist.
- Sie haben das höhere Amt vorübergehend für eine ununterbrochene Mindestdauer von 30 Tagen ausgeübt.
- Sie werden als die geeignetste Person beurteilt.
- Sie werden von Ihrem leitenden Beamten oder seinem Beauftragten nach Zustimmung des Finanzinspektors ernannt, es sei denn, er erteilt eine Befreiung von der Zustimmung.
Dauer der Ausübung des höheren Amtes
Der erste Bewilligungszeitraum beträgt maximal 6 Monate und kann in folgenden Fällen verlängert werden:
- Es handelt sich um eine Arbeitsstelle, die vorübergehend nicht von ihrem Inhaber besetzt ist, solange das höhere Amt für das reibungslose Funktionieren des Dienstes unerlässlich ist, höchstens jedoch bis zur Rückkehr des Stelleninhabers;
- Es handelt sich um eine endgültig freie Stelle:
- höchstens 6 Monate (erste Verlängerung), wenn das Verfahren zur endgültigen Besetzung der Stelle eingeleitet wurde und ordnungsgemäß weiterläuft;
- für einen Zeitraum von 6 Monaten (anschließende Verlängerungen), wenn das Verfahren zur Besetzung der freien Stelle noch nicht zu einer Ernennung für die Stelle geführt hat, die von dem höheren Amt betroffen ist.
Höhe
Die Höhe der Zulage entspricht der Differenz zwischen Ihrem Gehalt (Gehaltstabelle) in dem Dienstgrad bzw. der Klasse, in dem/der Sie ernannt werden, und dem Gehalt (Gehaltstabelle), das Sie erhalten würden, wenn Sie zu dem Dienstgrad bzw. zu der Klasse befördert würden, der das höhere Amt angehört.