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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete

Inhaltsverzeichnis

  • Bedingungen

    Diese Zulage wird Ihnen gewährt:

    • wenn Sie aufgrund dienstlicher Erfordernisse nicht Ihren gesamten Jahresurlaub vor dem endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst nehmen konnten, oder
    • wenn Sie Ihren Status als Personalmitglied mit sofortiger Wirkung verlieren und aufgrund dieses Ausscheidens mit sofortiger Wirkung nicht Ihren gesamten Jahresurlaubsanspruch nehmen konnten.

    Im Falle des Ablebens des Personalmitglieds wird die Ausgleichszulage an die Erben ausgezahlt.

    Höhe

    Die Höhe entspricht dem letzten Arbeitsentgelt des Personalmitglieds, das der Anzahl der nicht genommenen Tage des Jahresurlaubs entspricht.

     

Vorschriften

Koninklijk besluit van 13 juli 2017

Koninklijk besluit van 13 juli 2017 tot vaststelling van de toelagen en vergoedingen van de personeelsleden van het federaal openbaar ambt Gecoördineerde versie