Ausgleichszulage
Wenn Sie nicht alle Tage Ihres Jahresurlaubs nehmen können, können Sie sich diese unter bestimmten Umständen auszahlen lassen.
Wenn Sie nicht alle Tage Ihres Jahresurlaubs nehmen können, können Sie sich diese unter bestimmten Umständen auszahlen lassen.
Diese Zulage wird Ihnen gewährt:
Im Falle des Ablebens des Personalmitglieds wird die Ausgleichszulage an die Erben ausgezahlt.
Die Höhe entspricht dem letzten Arbeitsentgelt des Personalmitglieds, das der Anzahl der nicht genommenen Tage des Jahresurlaubs entspricht.