Das Only-Once-Gesetz vom 5. Mai 2014 zur Verankerung des Prinzips der einmaligen Datenerfassung in der Arbeitsweise der Dienste und Instanzen, die den öffentlichen Behörden unterstehen oder bestimmte Aufträge für sie ausführen, und zur Vereinfachung und Harmonisierung von elektronischen Formularen und Papierformularen wurde am 4. Juni 2014 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Der Grundsatz der einmaligen Datenerhebung bildet eine der wesentlichen Maßnahmen zur Vereinfachung der verschiedenen verpflichtenden Behördengänge und -formulare für Bürger und Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass Bürger und Unternehmen dieselben Identifikationsdaten mehrmals übermitteln, wenn diese Daten bereits an eine andere Behörde weitergeleitet wurden.
Das Gesetz zielt auf die Wiederverwendung von Daten aus bereits verfügbaren authentischen Quellen in den föderalen öffentlichen Diensten ab (Grundsatz der einmaligen Datenerhebung / „Only-Once“-Prinzip) und fördert die Verwendung von elektronischen Formularen durch Gleichstellung mit Papierformularen.
Das Gesetz fordert vor allem von Föderalbehörden (wie in Artikel 3 des Gesetzes definiert) die obligatorische (Wieder-)Verwendung von:
- Einmaligen Schlüsseln (wie u. a. Registernummer, Bis-Registernummer und Unternehmensnummer) zur Identifikation von Bürgern/Unternehmen;
- Informationen verschiedener Datenbanken (wie u. a. das Nationalregister und die Zentrale Datenbank der Unternehmen), die über die Integrationsdienste zugänglich sind, damit diese Daten nicht mehr bei der betroffenen Person angefragt werden müssen.
Des Weiteren sieht das Gesetz folgende Möglichkeiten vor:
- Erweiterung der vorstehenden Verpflichtungen, die das Gesetz den föderalen Einrichtungen auferlegt, auf weitere einmalige Schlüssel zur Identifizierung anderer Objekte oder Einheiten in den authentischen Quellen;
- Anpassung der Rechtsvorschriften und der Formulare der bestehenden föderalen Einrichtungen, die im Widerspruch zum Gesetz stehen;
- Meldung durch Bürger und Unternehmen von Formularen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des Gesetzes stehen.
Zudem schreibt das Gesetz den föderalen öffentlichen Diensten vor, dass alle elektronischen und Papierformulare, die an Bürger und Unternehmen gerichtet sind, verpflichtend an den Dienst für Administrative Vereinfachung zu übermitteln sind. Die entsprechenden Formulare können an simplification@bosa.fgov.be gesendet werden.
Der Dienst für Administrative Vereinfachung führt eine Überprüfung aller neuen elektronischen bzw. Papierformulare durch, die von Bürgern oder Unternehmen übermittelt wurden. Darüber hinaus ist der Dienst für Administrative Vereinfachung dafür zuständig, die Anpassung der entsprechenden Formulare innerhalb einer angemessenen Frist zu beantragen.
Das Gesetz ist am 14. Juni 2014 in Kraft getreten. Für Dienste, die die genannten einheitlichen Nummern bislang nicht verwendeten oder die noch bestimmte Genehmigungen einreichen mussten, um Zugang zu den über die Integrationsdienste bereitgestellten Informationen zu erhalten, werde eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2016 eingeräumt. Diese Übergangsfrist galt nicht für öffentliche Dienste, die bereits über die erforderlichen Genehmigungen und Zugänge verfügten.