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Anwendbar für
  • Sonstige Behörden
  • Bürger
  • Unternehmen
  • Föderale Organisationen

Inhaltsverzeichnis

Definition

Der Single Digital Gateway vereinfacht den Online-Zugang zu Informationen, administrativen Verfahren und Hilfsdiensten, die von Bürgern und Unternehmen der EU in einem anderen EU-Land benötigt werden (könnten).

EU-weit einheitliche Verfahren und Dienstleistungen

 

Nach Annahme der Verordnung „einheitliches digitales Zugangstor“ im Jahr 2018 haben die Europäische Kommission und die nationalen Behörden mit der Entwicklung eines Netzwerks nationaler Zugangstore bzw. Gateways begonnen. Damit sollten Bürger und Unternehmen darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie ausländische „Benutzer“ Unionsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten anzuwenden haben. Die verfügbaren Hilfsdienste wurden ebenfalls erfasst.

Seit Dezember 2020 sind bestimmte Dienste bereits über den zentralen Zugangspunkt auf dem Your Europe-Portal verfügbar. Die am Portal teilnehmenden nationalen Internetseiten sind leicht am „Your-Europe“-Logo erkennbar.

Your Europe

Bis zum Jahresende 2023 wird Your Europe Zugang zu 21 Online-Verfahren in allen EU-Ländern bereitstellen. So werden beispielsweise Anträge auf Zulassung von Kraftfahrzeugen und Pensionsanträge vollständig digital abgewickelt werden. Kurz: Die wichtigsten administrativen Verfahren für ausländische Benutzer werden in allen EU-Ländern vollständig online verfügbar sein. Ein System zur Übermittlung von Dokumenten wird ebenfalls eingerichtet werden, das sich in diesem Zusammenhang als nützlich erweisen dürfte. So kann ein in einem bestimmten Land erworbener Abschluss problemlos mit Behörden anderer Länder geteilt werden, etwa im Rahmen einer Unternehmensgründung.

Um die Gestaltung der Maßnahmen noch weiter zu verfeinern, werden die Benutzer des Portals darüber hinaus dazu eingeladen, ihre Meinung zu spezifischen Hindernissen, auf die sie im Binnenmarkt stoßen, zu äußern.

Warum ist ein digitales Zugangstor notwendig?

Die Bürger und Unternehmen der EU, insbesondere diejenigen, die ihre Tätigkeit in einem anderen EU-Land ausüben, haben häufig Schwierigkeiten damit, die auf ihre jeweilige Situation anwendbaren Vorschriften zu verstehen. Die Suche nach Informationen erweist sich nicht selten als unübersichtlicher und kräftezehrender Prozess, weil sich die benötigten Informationen in der Regel auf unterschiedliche Internetseiten verteilen, deren Qualität bzw. Verlässlichkeit oft nicht gewährleistet ist. Es kommt durchaus vor, dass bestimmte Verfahren nur in Papierform verfügbar oder mit langen Wartezeiten verbunden sind, was zu einem unnötigen Zeitverlust führt.

Hindernisse wie diese hemmen die Optimierung eines echten Binnenmarkts, in dem der freie Waren-, Dienstleistungs-, Kapital und Personenverkehr vollumfänglich gewährleistet wird. Sie behindern sogar die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts, weil sie die Online-Interaktion zwischen Bürger/innen und den verschiedenen EU-Ländern unnötig einschränken.

Um diesen Problemen beizukommen, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 2. Oktober 2018 eine Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors, auch als „Single Digital Gateway“ bezeichnet, verabschiedet. Es dürfte Unternehmen in die Lage versetzen, jährlich zusammen mehr als 11 Milliarden Euro einzusparen und ihre internationale Geschäftstätigkeit erheblich zu stimulieren.

Weitere Informationen?

In diesen Videos erfahren Sie mehr über das Single Digital Gateway:

Commissioner Bieńkowska and MEPs debate the merits of the single digital gateway

Building the single digital gateway together

Building the single digital gateway together