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Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Mitarbeitende des Strategieorgans (Strategiebüro)
  • Praktikanten
  • Statutarische Bedienstete
  • Föderalbeamte

Inhaltsverzeichnis

  • Hegen Sie den begründeten Verdacht, dass in ihrer Organisation oder anderen föderalen Organisationen Praktiken ausgeübt werden, die gegen die geltenden Werte und Normen verstoßen und eine Bedrohung für das Gemeinwohl darstellen oder dieses beeinträchtigen?

    Warum Integritätsbeeinträchtigungen melden?

    Die Mitarbeitenden der Föderalverwaltung vertreten diese nach außen und müssen integres Verhalten an den Tag legen. Das bedeutet, dass sie ihre Aufgaben korrekt und gewissenhaft unter Einhaltung der Normen und Werte des öffentlichen Dienstes wahrnehmen.

    Es ist sehr wichtig, dass Mitarbeitende der Föderalverwaltung, die Zeuge einer Integritätsbeeinträchtigung werden, eine entsprechende Meldung vornehmen, und zwar sowohl

    • für die Verwaltung, denn dann können Maßnahmen getroffen werden, um die Beeinträchtigung zu beenden und weitere Beeinträchtigungen zu verhindern (Integritätsrisikomanagement), als auch
    • für die Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses zum Bürger: Jede Integritätsbeeinträchtigung durch eine Behörde stellt eine Beeinträchtigung des Gemeinwohls dar und untergräbt das Vertrauen des Bürgers in den öffentlichen Dienst als Ganzes. Dieser Vertrauensverlust hat negative Auswirkungen auf ihre Unterstützung der Entscheidungen öffentlicher Instanzen und gefährdet auf lange Sicht die Demokratie. 

    Wer kann eine Integritätsbeeinträchtigung melden?

    Jede Person, die Kenntnis über eine Integritätsbeeinträchtigung im beruflichen Kontext einer föderalen öffentlichen Einrichtung hat.

    Dabei kann es sich u. a. um ein (aktuelles oder ehemaliges) Personalmitglied, einen Praktikanten, einen ehrenamtlichen Mitarbeiter, einen Selbständigen, ein Verwaltungsratsmitglied, einen Lieferanten oder einen Unterauftragnehmer handeln.

    Die Vorkommnisse müssen sich in einer föderalen öffentlichen Einrichtung zugetragen haben und eine Beeinträchtigung des Gemeinwohls darstellen.

    Welche Beeinträchtigungen können Sie mithilfe des offiziellen Meldeverfahrens melden?

    Integritätsbeeinträchtigung bezeichnet

    • einen Verstoß gegen Gesetze, Erlasse, Rundschreiben, interne Vorschriften und interne Verfahren, der eine Bedrohung für das Gemeinwohl darstellt oder dieses beeinträchtigt
    • eine Handlung, die ein unannehmbares Risiko für das Leben, die Gesundheit oder die Sicherheit der Personen oder für die Umwelt darstellt
    • eine schwere Nichteinhaltung der Berufspflichten oder ein schwerer Verstoß gegen die ordnungsgemäße Verwaltung
    • das Erteilen von Anordnungen oder Empfehlungen, eine Integritätsbeeinträchtigung zu begehen

    Welche Beschwerden können nicht über das offizielle Meldeverfahren gemeldet werden? 

    Die folgenden Beschwerden werden nicht über das Verfahren zur Meldung von Integritätsbeeinträchtigungen, sondern im Wege anderer Verfahren gemeldet.

    • Gewalt, moralische Belästigung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Diese Art von Beschwerden sind an die Vertrauensperson Ihrer Organisation oder an den Gefahrenverhütungsberater zu richten (Gesetz vom 4. August 1996).
    • Diskriminierung (Gesetz vom 10. Mai 2007). Beschwerden wegen Diskriminierung sind an Unia (Interföderales Zentrum für Chancengleichheit) zu richten.
    • Beschwerden betreffend die Dienstleistungen eines öffentlichen Dienstes. Beschwerden dieser Art sind an die Beschwerdestelle des betreffenden öffentlichen Dienstes oder, sofern dieser keine zufriedenstellende Lösung anbieten kann, an den Föderalen Ombudsmann zu richten.

    Wie eine Integritätsbeeinträchtigung melden?

    Sie haben immer die Möglichkeit, in Ihrer eigenen Organisation begangene Integritätsbeeinträchtigungen Ihrem funktionellen oder hierarchischen Vorgesetzten zu melden.

    Wenn Sie den Vorfall lieber nicht Ihrem Vorgesetzten melden möchten, können Sie das durch das Gesetz vom 8. Dezember 2022 geschaffene offizielle Meldeverfahren nutzen.   

    Die drei Meldekanäle:

    Ein Verfahren nach dem Kaskadenprinzip besteht nicht – die drei Meldearten (d. h. interne Meldung, externe Meldung und Offenlegung) existieren gleichberechtigt nebeneinander.

    • Interne Meldung

      Das Gesetz sieht vor, dass jede föderale öffentliche Einrichtung ab dem 3. Juli 2023 einen internen Meldekanal einrichtet. Derzeit wird ein Königlicher Erlass zur Festlegung der Bestimmungen in Bezug auf die Einrichtung interner Meldekanäle ausgearbeitet.

      Das Föderale Interne Audit fungiert aktuell als interner Meldekanal für föderale öffentliche Dienste, die (noch) nicht über einen eigenen internen Meldekanal verfügen:

      E-mail signalements@audit.fed.be

      Meldeformular auf der Website : https://audit.fed.be/fr/signaler-des-irregularites-ou-des-abus

      Telefonnummer : 02 235 37 00

      Adresse : Föderales Internes Audit – Boulevard du Jardin botanique 50 Bfk 157, 1000 Brüssel

    • icoon 'opgelet, nuttige informatie'

      Externe Meldung 

      Der Föderale Ombudsmann dient öffentlichen Einrichtungen als Kanal für externe Meldungen.

    • icoon 'klanten'

      Offenlegung

      Offenlegung bezeichnet die Bereitstellung von Informationen betreffend Integritätsbeeinträchtigungen im öffentlichen Raum.

    • Gründe für das offizielle Meldeverfahren

      • Das Meldeverfahren gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Meldung. Der Name der meldenden Person wird geschützt und das Meldeverfahren läuft absolut vertraulich ab.
      • Im Rahmen des Meldeverfahrens wird die meldende Person vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
      • Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer anonymen Meldung vor.

         

      Schutz des Hinweisgebers

      Wenn Sie eine Integritätsbeeinträchtigung melden, wird Ihre Identität nicht offengelegt. Sie erhalten automatisch einen Schutz vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen. Föderalen öffentlichen Einrichtungen ist das Ergreifen von Vergeltungsmaßnahmen von Gesetzes wegen verboten.

      Keinen entsprechenden Schutz erhalten Sie, wenn während der Ermittlung festgestellt wird, dass

      • Sie selbst an der Integritätsbeeinträchtigung beteiligt sind
      • Sie wissentlich eine Falschmeldung getätigt haben;
      • Sie wissentlich falsche oder unehrliche Angaben gemacht haben.

      Vergeltungsmaßnahmen

      Der Schutz verbietet jegliche negative Maßnahmen, die infolge einer Meldung getroffen werden. Dazu gehören u. a. Kündigungen, Disziplinarmaßnahmen, Versetzungen, negative Bewertungen oder abgelehnte Beförderungen. Eine föderale öffentliche Einrichtung darf keine Vergeltungsmaßnahmen gegen die meldende Person bzw. die an der Ermittlung beteiligten Personen ergreifen.

      Das Integritätszentrum kann auf Anfrage der meldenden Person diese vorübergehend in eine andere Abteilung oder eine andere föderale öffentliche Einrichtung versetzen lassen.

      Bei negativen Maßnahmen gegenüber der meldenden Person muss die betreffende föderale öffentliche Einrichtung nachweisen, dass keine Verbindung zur Meldung besteht. Bei fehlendem Nachweis verlangt das Integritätszentrum von der betreffenden föderalen öffentlichen Einrichtung die Aufhebung der entsprechenden Maßnahme bzw. die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens. Gegen die Person, auf die die Vergeltungsmaßnahmen zurückgehen, können Disziplinarmaßnahmen oder sogar strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

      Bei wem kann man sich über das offizielle Meldeverfahren informieren?  

      Das Föderale Institut für Menschenrechte wurde zur zentralen Informationsstelle für Rechtsvorschriften betreffend Hinweisgeber in Belgien ernannt.

      Sie können sich an das Föderale Institut für Menschenrechte wenden, um allgemeine Informationen zu den in Belgien geltenden einschlägigen Vorschriften zu erhalten.

      Sanktionen bei Rechtsmissbrauch (Gesetz vom 8. Dezember 2022)

      Artikel 40 des Gesetzes sieht Sanktionen bei Rechtsmissbrauch vor.

      Art. 40. Eine Disziplinarstrafe kann gegen ein Mitglied des statutarischen Personals einer föderalen öffentlichen Einrichtung verhängt werden, das

      • eine Meldung verhindert oder versucht zu verhindern
      • Vergeltungsmaßnahmen gegen die in Artikel 31 Nr. 5 genannten Personen ergreift
      • missbräuchliche Verfahren gegen die in Artikel 31 Nr. 5 genannten Personen einleitet
      • gegen die Verpflichtung verstößt, die Identität meldender Personen gemäß Artikel 25 vertraulich zu behandeln
      • wissentlich falsche Informationen gemeldet oder offengelegt hat

    Vorschriften

    Wet van 8 december 2022

    Wet betreffende de meldingskanalen en de bescherming van de melders van integriteitsschendingen in de federale overheidsinstanties en bij de geïntegreerde politie Laatste versie