CARPH
Seit 2009 achtet die Begleitkommission für die Anwerbung von Personen mit einer Behinderung im föderalen öffentlichen Dienst (CARPH) darauf, dass das Drei-Prozent-Ziel für die Anwerbung von Personen mit einer Behinderung erreicht wird.
Seit 2009 achtet die Begleitkommission für die Anwerbung von Personen mit einer Behinderung im föderalen öffentlichen Dienst (CARPH) darauf, dass das Drei-Prozent-Ziel für die Anwerbung von Personen mit einer Behinderung erreicht wird.
Die Kommission wurde kraft des Königlichen Erlasses vom 6. Oktober 2005 eingesetzt und nimmt die Aufgabe wahr, der Regierung über die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen im föderalen öffentlichen Dienst Bericht zu erstatten und sie hinsichtlich der einschlägigen Politik zu beraten. Des Weiteren ist sie dafür zuständig, die Bemühungen der föderalen Organisationen zu bewerten, das Drei-Prozent-Ziel für die Beschäftigung von Personen mit einer Behinderung zu erreichen.
Für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe setzt sich die Kommission aus Vertretern der öffentlichen Hand und Vertretern von Berufsorganisationen zusammen.
Aufgrund der Vielfalt der Profile und Hintergründe der Kommissionsmitglieder verfügt die Kommission über ein umfangreiches Fachwissen im Bereich der Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung.
Um ein aktuelles Bild der Beschäftigungssituation von Menschen mit einer Behinderung zu erhalten, führt die CARPH jedes Jahr eine Datenerhebung bei den föderalen Organisationen durch, auf deren Grundlage sie einen Bewertungsbericht erstellt. Die Berichte sind nur in französischer und niederländischer Sprache verfügbar.
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